Einwilligungserklärung

1. Pflichten des Teilnehmers:
Mit der Einreichung versichert der Teilnehmer, alle Rechte am Foto uneingeschränkt zu besitzen, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen und von eventuell fotografierten Personen sowie von Inhabern von Rechten, die an abgebildeten Objekten bestehen, eine Einverständniserklärung für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten zu haben. Die Teilnehmer stellen die Koch-Chemie GmbH und alle Partner und Medien von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

2. Ausschluss vom Wettbewerb:
Die Koch-Chemie GmbH kann unpassende Bilder ohne Nennung von Gründen vom Wettbewerb ausschließen. Zum Ausschluss führen auch Verstöße gegen die Einwilligungserklärung.

3. Nutzungsrechte:
Mit der Einreichung räumt der Teilnehmer der Koch-Chemie GmbH sowie den Partnern des Wettbewerbs ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Bildern ein. Dies beinhaltet neben der Nutzung des Bildes in einer Foto-Ausstellung insbesondere, aber nicht ausschließlich, auch die Weitergabe und Veröffentlichung der Bilder auf wallofexperts.koch-chemie.de, in Pressemitteilungen, in Medien sowie auf Social-Media-Kanälen der Koch-Chemie GmbH und ihrer Partner im Fotowettbewerb. Die Einwilligung ist freiwillig. Es entstehen keine Nachteile, wenn sie nicht erteilt wird. Für die genannten Nutzungen können die Prämierten keinen Anspruch auf ein Nutzungshonorar geltend machen.

4. Persönliche Daten:
Die Koch-Chemie GmbH wird die persönlichen Daten der Teilnehmer ausschließlich für den Wettbewerb speichern und nutzen.

5. Widerruf:
Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden

6. Gewinnbenachrichtung:
Über die Gewinner-Bilder entscheidet allein die Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Die Koch-Chemie GmbH wird die Gewinner per E-Mail benachrichtigen.

7. Preise:
Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich. Die Koch-Chemie GmbH behält sich das Recht vor, Gewinne aus bestimmten Gründen (z.B. Lieferschwierigkeiten, mangelnde Verfügbarkeit) zu stornieren und gegen einen gleich- oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.